Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern stehen, einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch speziell geschulte Fachkräfte.
Diese Beratung bieten wir im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Wesermarsch an.
Wenn Sie besorgt um das Wohl eines Ihnen anvertrauten Kindes sind, können Sie sich an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Fachberatung mit einer unserer Kinderschutzfachkräfte vereinbaren.